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   VG Berlin, 11.02.2021 - 19 K 246.18   

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https://dejure.org/2021,3653
VG Berlin, 11.02.2021 - 19 K 246.18 (https://dejure.org/2021,3653)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.02.2021 - 19 K 246.18 (https://dejure.org/2021,3653)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. Februar 2021 - 19 K 246.18 (https://dejure.org/2021,3653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 101 Abs 2 VwGO, § 53 Abs 1 AufenthG 2004, § 54 Abs 1 Nr 1 Alt 1 AufenthG 2004, § 55 Abs 1 Nr 4 AufenthG 2004, Art 2 Abs 1 GG
    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen der Begehung einer schweren Straftat und Verurteilung zu einer langjährigen Freiheitsstrafe; besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresse; versuchter Mord; schwerwiegendes Bleibeinteresse wegen Kinderbetreuung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VG Berlin, 11.02.2021 - 19 K 246.18
    Dabei bedarf hier keiner Entscheidung, ob als gleichsam negative Tatbestandsvoraussetzungen der Rechtmäßigkeit des Einreise- und Aufenthaltsverbots zu verlangen ist, dass die Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 AufenthG nicht vorliegen dürfen (wofür zumindest BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, juris Rn. 15 sprechen könnte) oder § 11 Abs. 4 AufenthG erst dann eingreift, wenn eine bestandskräftige Befristungsentscheidung vorliegt (so OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. Juni 2016 - OVG 11 LA 261/15 -, juris Rn. 14).

    § 11 Abs. 4 Satz 1 und 2 AufenthG sind mit dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) ursprünglich als spezielle Rechtgrundlage unter anderem für den Fall eingefügt worden, dass es sich zur Wahrung schutzwürdiger Belange des Ausländers - ggf. auch schon im Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung - als notwendig erweist, die gesetzlichen Sperrwirkungen der Ausweisung zu beseitigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 10 ZB 14.844

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Auszug aus VG Berlin, 11.02.2021 - 19 K 246.18
    Selbst dann lässt eine erste Hafterfahrung die Wiederholungsgefahr aber nicht entfallen, wenn keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Verbüßung der Freiheitsstrafe den Ausländer nachhaltig beeindruckt hat, er sich mit seiner kriminellen Vergangenheit auseinandersetzt hat und es zu einem nachhaltigen Einstellungswandel gekommen ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 3. März 2016 - VGH 10 ZB 14.844, juris Rn. 15 und vom 24. Februar 2016 - VGH 10 ZB 15.2080 -, juris Rn. 12).

    Vorliegend kann im Übrigen auch nicht angenommen werden, dass die etwaige Gefahr einer Blutrache landesweit besteht und der türkische Staat grundsätzlich nicht willens und in der Lage ist, vor Übergriffen Schutz zu bieten bzw. dagegen vorzugehen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. März 2016 - VGH 10 ZB 14.844 -, juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 09.05.2019 - 10 ZB 19.317

    Ausweisung wegen Betäubungsmitteldelikten

    Auszug aus VG Berlin, 11.02.2021 - 19 K 246.18
    Ohne eine solche Eheschließung (bisher wurde nach den Angaben des Paares nur kirchlich geheiratet) genießt eine solche Beziehung jedenfalls dann nicht den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG, wenn wie hier der Zeitpunkt der Eheschließung noch völlig ungewiss ist (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Mai 2019 - VGH 10 ZB 19.317 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG Berlin, 11.02.2021 - 19 K 246.18
    Dass solche Gründe auch unter dem neuen Aufenthaltsrecht angeführt werden können, hat das Bundesverwaltungsgericht geklärt (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - BVerwG 1 C 16.17 -, juris Rn. 16 ff.).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Berlin, 11.02.2021 - 19 K 246.18
    Insbesondere dann, wenn sie nicht zu einer erkennbaren Zäsur in der Lebensführung des betroffenen Ausländers führen, die in Anbetracht aller Umstände erwarten lässt, dass er bei legalisiertem Aufenthalt keine Straftaten mehr begehen wird, kommt nämlich ein Vorrang der gegen einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet sprechenden Gründe in Betracht (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2006 - BVerfG 2 BvR 1935/05 -, juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Auszug aus VG Berlin, 11.02.2021 - 19 K 246.18
    Zugunsten des Klägers ist unter anderem in die Abwägung einzustellen, dass sein Bleibeinteresse gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG besonders schwer wiegt (§ 55 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG tritt dahinter zurück, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Januar 2016 - VGH 11 S 889/15 -, juris Rn. 140).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus VG Berlin, 11.02.2021 - 19 K 246.18
    Im Übrigen kann besonderen Belastungen, die sich etwa mit Blick auf die familiären Belange des Klägers aus der Ausweisung in dem Fall ergeben können, dass er von seiner Verlobten und den Kindern nicht in die Türkei begleitet wird, mit der Erteilung einer Duldung Rechnung getragen werden, soweit sich dies als notwendig herausstellen sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 9.12 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VG Berlin, 11.02.2021 - 19 K 246.18
    Insbesondere ist der Kläger kein "faktischer Inländer", dem ein Leben in seinem Heimatland (der Türkei) schlechthin nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 B 30.10 -, juris Rn. 3, und Urteil vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 8.96 -, NVwZ 1999, 303 ).
  • VGH Bayern, 25.08.2015 - 10 B 13.715

    Ausweisung eines wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach verurteilten Nigerianers

    Auszug aus VG Berlin, 11.02.2021 - 19 K 246.18
    Zur Abfederung von Härten käme daneben die Erteilung von Betretenserlaubnissen zu besonderen Anlässen in Betracht (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 25. August 2014 - VGH 10 B 13.715 -, juris Rn. 49).
  • VGH Bayern, 01.02.2019 - 10 ZB 18.2455

    Ausweisung wegen Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 11.02.2021 - 19 K 246.18
    Die damit angesprochene Frage eines Abschiebungshindernisses erlangt erst bei der Vollstreckung der Abschiebungsanordnung Bedeutung und lässt die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung unberührt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Februar 2019 - VGH 10 ZB 18.2455 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 B 30.10

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Ausreisehindernis aus rechtlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers; Befristung des an die

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 11 LA 261/15

    Befristung des Einreiseverbots und Aufenthaltsverbots als Voraussetzung für die

  • VGH Bayern, 24.02.2016 - 10 ZB 15.2080

    Ausweisung wegen Gewaltstraftaten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2006 - 18 B 130/06

    Ausweisung Ausweisungsschutz Verlöbnis nichteheliche Lebensgemeinschaft

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13

    Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 11 S 393/16

    Ausweisung - Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags

  • EuGH, 16.06.2011 - C-484/07

    Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

  • OVG Hamburg, 18.06.2010 - 3 Bs 2/10

    Arten der Aufenthaltszwecke nach AufenthG 2004 § 104a Abs 1; Schädlichkeit

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